Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Ferienjobs

09.07.2019

Schon bald stehen die Sommerferien vor der Tür! Ideale Zeit, um sich ein paar Kröten dazu zuverdienen ;) Allerdings gelten hier ein paar Regelungen, nicht jeder Job ist für euch geeignet, auch dürft ihr nicht zu jeder Tag- und Nachtzeit arbeiten. Wichtig ist: arbeiten dürft ihr grundsätzlich erst, wenn ihr 15 Jahre alt seid! Wenn ihr zwischen 13- und 15 Jahre alt seid, dann dürft ihr zumindest für 2 Stunden am Tag arbeiten, also ideal um zum Beispiel Zeitungen auszutragen. Klingt alles kompliziert? Ist es eigentlich nicht. Das Magazin Haufe hat die wichtigsten Infos hier mal zusammengestellt (übrigens auch für Unternehmen lesenswert ;) ): https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ferienjobber/arbeitsrechtliche-besonderheiten-bei-ferienjobbern_76_347210.html?xing_share=news 

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